Heizkostenabrechnung, Hausnebenkosten und Messtechnik für Hausverwaltungen und Eigentümer. Rechtssicher und termingenau. Mit einem Ansprechpartner, der wirklich erreichbar ist.
Von der ersten Bestandsaufnahme über Montage und Ablesung bis zur fertigen Abrechnung übernehmen wir den gesamten Prozess. Korrekt und vollständig, immer nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Bei BESON haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre Liegenschaft kennt. Keine Warteschleifen, kein Weitervermitteln. Wenn Korrekturen nötig sind oder Fragen entstehen, sind wir direkt erreichbar und kümmern uns sofort darum.
Unsere Monteure und Ableser sind mit BESON und unseren Kunden bestens vertraut, technisch kompetent und kennen die Anforderungen des Alltags in Mehrfamilienhäusern. Sie kündigen Termine rechtzeitig an, halten sie ein und reagieren flexibel, wenn ein Mieter einmal nicht da ist.
Von der ersten Anfrage bis zur fertigen Abrechnung begleiten wir Sie durch jeden Schritt. Klar und termingerecht.
Im BESON Kundenportal übermitteln Sie alle relevanten Daten zu Ihrer Liegenschaft bequem online. Nutzerwechsel, Ablesungen, Brennstofflieferungen, Hausnebenkosten und weitere Informationen erfassen Sie das ganze Jahr über direkt im Portal, ohne Rückfragen.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen Papierformulare und Nutzer- und Kostenlisten bereit. Einfach ausfüllen und einsenden, wir verarbeiten Ihre Angaben genauso zuverlässig.
Die gesetzlichen Anforderungen rund um Heiz-, Wasser- und Hausnebenkostenabrechnungen werden stetig komplexer. CO2-Abgabe, unterjährige Verbrauchsinformationen, neue Abrechnungspflichten. Wir verfolgen jede Änderung und passen Ihre Abrechnung an.
Seit 2023 müssen Vermieter die CO2-Kosten aus dem Brennstoffverbrauch gestaffelt mit ihren Mietern teilen. Die genaue Aufteilung hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Wir berechnen den richtigen Anteil für Vermieter und Mieter, korrekt nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.
Seit 2022 sind Vermieter bei fernauslesbaren Geräten gesetzlich verpflichtet, ihren Mietern monatlich eine unterjährige Verbrauchsinformation (§ 6a HeizkostenV) bereitzustellen. Diese zeigt den aktuellen Verbrauch, Vergleichswerte und Preisinformationen. BESON erstellt und versendet die UVI automatisch, jeden Monat pünktlich.
Eine rechtskonforme Heizkostenabrechnung enthält heute weit mehr als nur den Verbrauch. Gemäß § 6a Abs. 3 HeizkostenV müssen unter anderem die erhobenen Abgaben (z. B. Konzessionsabgabe), Steuern und Zölle, der CO2-Kostenanteil sowie Brennstoffart und Energieträger korrekt ausgewiesen werden. Wir sorgen dafür, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben korrekt in Ihrer Abrechnung stehen.
Gesetzliche Anforderungen an die Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung ändern sich laufend. Wir beobachten alle relevanten Entwicklungen und passen unsere Abrechnungen automatisch an, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
Als regionaler Abrechnungsdienstleister setzen wir auf modernste Messtechnik namhafter Hersteller. Vom Heizkostenverteiler bis zum Funk-Gateway ist jedes Gerät eichrechtskonform und amtlich zugelassen.
Die Mietkosten für Ihre Messgeräte sind nach § 7 HeizkostenV vollständig umlagefähig. Sie geben die Kosten also direkt an Ihre Mieter weiter und müssen nicht selbst in den Kauf investieren. Kein gebundenes Kapital. Eichfristen, Wartung und Geräteaustausch übernehmen wir vollständig.
Heizkostenverteiler werden direkt am Heizkörper montiert und erfassen den individuellen Wärmeverbrauch jeder Wohnung. Sie messen kontinuierlich die Oberflächentemperatur des Heizkörpers im Vergleich zur Raumtemperatur und errechnen daraus verbrauchsabhängige Einheiten für eine verursachergerechte Kostenverteilung. Elektronische Ausführung neuester Bauart für alle gängigen Heizkörpertypen.
Für alle Heizkörpertypen | Selbstüberwachung & Fehleranzeige | Für Funkauslesung geeignet
Wärmemengenzähler erfassen den tatsächlichen Wärmeverbrauch in Gebäuden mit Zentral- oder Fußbodenheizung. Sie messen die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf sowie die durchströmende Wassermenge und berechnen daraus die verbrauchte Wärmemenge präzise. In allen Größen und Genauigkeitsklassen verfügbar.
Für Zentral- & Fußbodenheizung | Aufputz und Unterputz | Alle Genauigkeitsklassen
Wärmekältezähler kommen in Gebäuden mit kombinierten Heiz- und Kühlsystemen zum Einsatz, etwa bei Wärmepumpen oder Fancoil-Anlagen. Über ein einziges Messgerät erfassen sie sowohl die bezogene Wärme- als auch die Kälteenergie und schalten je nach Betriebsmodus automatisch um. Ein Gerät für Heizen und Kühlen.
Für Wärmepumpen & Fancoil-Anlagen | Heiz- und Kühlbetrieb | Ein Gerät für beide Modi
Wasserzähler erfassen den Warm- und Kaltwasserverbrauch jeder einzelnen Wohneinheit. Als Flügelrad-, Messkapsel- oder Ventilzähler messen sie die durchgeflossene Wassermenge und ermöglichen so eine verbrauchsabhängige Abrechnung. In allen gängigen Baugrößen und Anschlussarten verfügbar.
Für Warm- und Kaltwasser | Aufputz und Unterputz | Alle Bauarten
Die Funktechnologie überträgt die Verbrauchswerte aller Geräte drahtlos, das manuelle Ablesen in den Wohnungen entfällt. Das AMR-System liest vollautomatisch per Funk aus und überträgt die Werte direkt an unser Abrechnungssystem, Voraussetzung für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI, § 6a HeizkostenV). Beim Walk-by-System erfassen unsere Ableser die Werte im Vorbeifahren, ganz ohne Gateway. Beide Systeme ermöglichen den rückwirkenden Zugriff auf bis zu 13 Monatswerte.
AMR: vollautomatisch per Funk | Walk-by: Vorbeifahren ohne Gateway | 13 Monatswerte rückwirkend
Das Gateway ist die zentrale Datenstation des AMR-Systems für die vollautomatische Fernauslesung. Es empfängt die Funksignale aller angeschlossenen Zähler und Heizkostenverteiler und überträgt die Daten verschlüsselt per LTE oder WLAN an unser Abrechnungssystem. Es wird einfach im Treppenhaus an die Wand der Liegenschaft montiert, ganz ohne zusätzliche Verkabelung.
LTE oder WLAN | Verschlüsselte Übertragung | 868 MHz
Rauchwarnmelder überwachen Wohn- und Schlafräume und warnen frühzeitig vor Brandrauch. Sie sind in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Über eine fotoelektrische Rauchkammer erkennen sie Rauchpartikel und lösen bei Gefahr sofort Alarm aus. Die Empfindlichkeit passt sich zur Vermeidung von Fehlalarmen selbst an. Wartungsarm dank fest verbauter Langzeitbatterie.
10-Jahres-Batterie | Jährliche Wartung | 2 Jahre Garantie
Wir schauen uns Ihre Liegenschaft an und erstellen ein Angebot. Kostenlos und unverbindlich.
Zählerstörungen können Sie direkt online melden. Wir nehmen die Meldung sofort auf und antworten innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.
Rauchwarnmelder sind in allen deutschen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. BESON liefert, montiert und wartet die Geräte mit eigenen Monteuren direkt vor Ort. Ohne Subunternehmen.
Wir sagen Ihnen, wie viele Melder Sie brauchen und wo sie hingehören. Kostenlos und unverbindlich.
Schildern Sie uns den Fall direkt online. Innerhalb von 1 bis 2 Werktagen kümmern wir uns um Austausch oder Reparatur. Bei Geräten in der Garantiezeit (ab Montagedatum) kostenlos.
Der Wechsel zu einem lokalen Abrechnungsdienstleister aus dem Münsterland ist einfacher als Sie denken. Wir kennen die Region, sind persönlich erreichbar und begleiten Sie durch den gesamten Übergang. Termine stimmen wir flexibel mit Ihnen ab.
Verspätete Abrechnungen und tagelange Wartezeiten auf Rückmeldungen fallen am Ende auf Sie zurück, nicht auf uns. Deshalb liefern wir pünktlich, für jede einzelne Liegenschaft in Ihrem Portfolio, mit einem festen Ansprechpartner statt wechselnden Sachbearbeitern. Über unser Kundenportal behalten Sie dabei jederzeit selbst den Überblick.
Heizkostenverordnung, CO2-Kostenaufteilung, unterjährige Verbrauchsinformation: die gesetzlichen Anforderungen werden immer komplexer, und als Privatperson sollen Sie das nicht allein im Blick behalten müssen. Wir verfolgen jede Gesetzesänderung für Sie und sorgen dafür, dass Ihre Abrechnung immer korrekt ist. Dazu haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner direkt vor Ort in Emsdetten, keine anonyme Hotline.
Direkt über unser Anfrageformular. Wir sichten Ihre Angaben und melden uns innerhalb von 2 bis 3 Werktagen persönlich bei Ihnen.
Ja. Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen und einer Zentralheizung sind nach § 1 HeizkostenV verpflichtet, die Heizkosten verbrauchsabhängig auf die Nutzer umzulegen. Bei Verstoß haben Mieter ein Kürzungsrecht von bis zu 15 Prozent (§ 12 HeizkostenV). BESON stellt sicher, dass Ihre Abrechnung rechtskonform ist.
Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI, § 6a HeizkostenV) ist seit 2022 bei fernauslesbaren Geräten Pflicht: Ihre Mieter erhalten monatlich Angaben zu ihrem aktuellen Verbrauch. Wird sie nicht bereitgestellt, dürfen Mieter die Heizkostenabrechnung um 3 Prozent kürzen. BESON erstellt und versendet die UVI automatisch und fristgerecht, damit dieses Risiko für Sie entfällt.
Ja. Rauchwarnmelder sind in allen deutschen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Für Installation und Funktionsbereitschaft ist der Eigentümer verantwortlich und haftet bei fehlendem oder mangelhaftem Brandschutz im Schadensfall. BESON übernimmt Lieferung, fachgerechte Montage und die jährliche Wartung nach DIN 14676. Die Protokollierung erledigen unsere eigenen Monteure, damit Sie rechtlich abgesichert sind.
Die Kosten hängen von Größe und Ausstattung Ihrer Liegenschaft ab, etwa von der Zahl der Wohneinheiten und Geräte. Heizkosten- und Hausnebenkostenabrechnung liegen preislich nah beieinander und lassen sich günstig gemeinsam beauftragen. Einmalig fallen Anschaffungskosten an, vor allem für die Montage der Zähler. Die laufenden Kosten für Gerätemiete und jährliche Abrechnung sind nach der Heizkostenverordnung auf die Mieter umlagefähig. Für jede Liegenschaft erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot.
Ja. Nach § 7 HeizkostenV sind sowohl die Mietkosten der Messgeräte umlagefähig als auch die Kosten der jährlichen Verbrauchserfassung und Abrechnung. Unseren Servicepreis verteilen wir dabei automatisch in der Abrechnung auf alle Nutzer.
Bei der Gerätemiete entstehen keine Anschaffungskosten. Wartung, Austausch und Eichfristmanagement übernimmt BESON vollständig, und die Mietkosten sind nach HeizkostenV auf die Nutzer umlagefähig. Beim Kauf sind Sie Eigentümer der Geräte, können aber einen Garantiewartungsvertrag abschließen, der Austausch und Wartung absichert.
In der Regel nicht. Mit unserem AMR-Funksystem werden die Verbrauchswerte vollautomatisch per Funk ausgelesen, ganz ohne Terminabsprache oder Zutritt zur Wohnung. Beim Walk-by-System erfassen unsere Ableser die Werte im Vorbeifahren am Gebäude. Ein Betreten der Wohnung ist nur noch bei Montage, Gerätetausch oder Prüfung nötig, und diese Termine kündigen wir rechtzeitig an.
Sobald alle Verbrauchs- und Kostendaten vollständig vorliegen, erstellen wir Ihre Abrechnung zeitnah, auf Wunsch priorisiert. Über das Kundenportal können Sie Belege und Zählerstände direkt einreichen, das beschleunigt den Ablauf spürbar. Sobald Ihre Abrechnung fertiggestellt ist, informieren wir Sie. Erforderliche Korrekturen bearbeiten wir kurzfristig.
Bei einem Mieterwechsel führen wir eine Zwischenablesung durch und rechnen die Kosten anteilig ab. Der bisherige Mieter erhält seinen Anteil bis zum Auszug, der neue Mieter ab seinem Einzug. Die Kosten werden automatisch auf die jeweiligen Nutzer umgelegt. Unser Servicepreis wird ebenfalls automatisch auf alle Nutzer verteilt, Sie müssen sich um nichts kümmern.
Ja, und das empfehlen wir auch. Bei gleichzeitiger Beauftragung von Heizkostenabrechnung und Hausnebenkostenabrechnung sparen Sie Zeit und Aufwand. BESON übernimmt beide Abrechnungen und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.