Hier finden Sie aktuelle Informationen und Angebote rund um die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung.
Bei unseren Wärmezählern handelt es sich ausschließlich um in Deutschland hergestellte Markengeräte. Dabei umfaßt unsere Produktpalette alle gängigen Größen, Aufputz- und Unterputzgeräte, Flügelrad- und Ultraschalltechnologie!
Aufgrund der Eichpflicht müssen Wärmezähler alle fünf Jahre geeicht werden – in der Regel geschieht dies nach Ablauf der Eichperiode durch Tausch des Altgerätes gegen einen neuen Zähler. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet §2 des Eichgesetzes.
Messdifferenzen zwischen dem Zählerstand des Hausanschlusses und den kumulierten Verbrauchswerten der Wohnungswasserzähler gehören zum Alltag. Dafür verantwortlich sind beispielsweise undichte Leitungsabschnitte, nicht erfasste Gemeinschaftshähne oder Kleinstdurchflüsse.
Bei unseren Wasserzählern handelt es sich ausschließlich um in Deutschland hergestellte Markengeräte. Dabei umfaßt unsere Produktpalette Wasserzähler in Aufputz- und Unterputzversion, als Flügelrad-, Messkapsel und Ventilzähler, in allen gängigen Messgrößen und Bauarten.
Das Eichgesetz schreibt vor, dass Warmwasserzähler alle fünf Jahre und Kaltwasserzähler alle sechs Jahre geeicht werden müssen – in der Regel geschieht dies nach Ablauf der Eichperiode durch Tausch des Altgerätes gegen einen neuen Zähler.
Unsere elektronischen Heizkostenverteiler repräsentieren den technologischen Höchststand und bieten weltweit den größten Einsatzbereich. Dank unserer umfassenden Datenbank mit Wärmeübergangswerten (KC-Werte) ist das Modell Q caloric an fast jedem Heizkörper einsetzbar.
BESON bietet Ihnen für die automatische Zählerfernauslesung ein Funksystem basierend auf modernster Technologie. Der Vorteil für Sie ist vollautomatisierte Ablesungen ohne Terminabstimmung mit dem Bewohner.