Hier finden Sie aktuelle Informationen und Angebote rund um die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung.
Bei unseren Wärmezählern handelt es sich ausschließlich um in Deutschland hergestellte Markengeräte. Dabei umfaßt unsere Produktpalette alle gängigen Größen, Aufputz- und Unterputzgeräte, Flügelrad- und Ultraschalltechnologie!
Aufgrund der Eichpflicht müssen Wärmezähler alle fünf Jahre geeicht werden – in der Regel geschieht dies nach Ablauf der Eichperiode durch Tausch des Altgerätes gegen einen neuen Zähler. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet §2 des Eichgesetzes.