Hier finden Sie aktuelle Informationen und Angebote rund um die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung.
Messdifferenzen zwischen dem Zählerstand des Hausanschlusses und den kumulierten Verbrauchswerten der Wohnungswasserzähler gehören zum Alltag. Dafür verantwortlich sind beispielsweise undichte Leitungsabschnitte, nicht erfasste Gemeinschaftshähne oder Kleinstdurchflüsse.
Bei unseren Wasserzählern handelt es sich ausschließlich um in Deutschland hergestellte Markengeräte. Dabei umfaßt unsere Produktpalette Wasserzähler in Aufputz- und Unterputzversion, als Flügelrad-, Messkapsel und Ventilzähler, in allen gängigen Messgrößen und Bauarten.
Das Eichgesetz schreibt vor, dass Warmwasserzähler alle fünf Jahre und Kaltwasserzähler alle sechs Jahre geeicht werden müssen – in der Regel geschieht dies nach Ablauf der Eichperiode durch Tausch des Altgerätes gegen einen neuen Zähler.