Ihr Partner im Münsterland seit 2010

Abrechnung,
die einfach
stimmt.

Heizkostenabrechnung, Hausnebenkosten und Messtechnik für Hausverwaltungen und Eigentümer. Rechtssicher und termingenau. Mit einem Ansprechpartner, der wirklich erreichbar ist.

15+ Jahre Erfahrung
Hunderte
Liegenschaften im Münsterland
Vertrauen durch
Lokal im Münsterland
Emsdetten, seit 2010
Eigene Monteure
kein Subunternehmen
Rechtssicher
nach HeizkostenV
nach BetrKV
Direkter Ansprechpartner
kein Callcenter
Unsere Leistungen

Alles aus einer Hand

Von der ersten Bestandsaufnahme über Montage und Ablesung bis zur fertigen Abrechnung übernehmen wir den gesamten Prozess. Korrekt und vollständig, immer nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Unser Versprechen

Der direkte Draht zu Ihrem Abrechnungspartner

Persönlicher Service
15+
Jahre Erfahrung im Münsterland
Persönlich & direkt

Sie reden mit dem Menschen, der Ihre Abrechnung erstellt.

Bei BESON haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre Liegenschaft kennt. Keine Warteschleifen, kein Weitervermitteln. Wenn Korrekturen nötig sind oder Fragen entstehen, sind wir direkt erreichbar und kümmern uns sofort darum.

  • Ihr fester Ansprechpartner
    Sie kennen Ihren Bearbeiter und er kennt Ihre Liegenschaft.
  • Schnelle Reaktion bei Korrekturen
    Sollten Korrekturen erforderlich sein, kümmern wir uns schnell und unkompliziert darum, ohne lange Wartezeiten.
  • Regional verankert
    Kurze Wege bedeuten pünktliche Termine und faire Preise. Wir sind im Münsterland zu Hause.
Jetzt unverbindlich anfragen →
Montage & Ablesung

Eigene Monteure. Qualität, auf die Sie sich verlassen können.

Unsere Monteure und Ableser sind mit BESON und unseren Kunden bestens vertraut, technisch kompetent und kennen die Anforderungen des Alltags in Mehrfamilienhäusern. Sie kündigen Termine rechtzeitig an, halten sie ein und reagieren flexibel, wenn ein Mieter einmal nicht da ist.

  • Fachgerechte Montage und Wartung
    Montage, Geräteaustausch und Eichfristmanagement. Wir übernehmen die komplette Planung und Durchführung.
  • Automatische Fernauslesung per Funk
    Unser AMR-Funksystem liest Verbrauchswerte auf den Milliliter genau, vollautomatisch. Auf Knopfdruck, jederzeit. Monatlich oder fest zur Monatsmitte, ganz wie Sie es brauchen.
  • Geprüfte Messtechnik
    Alle Produkte entsprechen den nationalen und europäischen Zulassungen. Eichrechtskonform und amtlich zugelassen.
Messtechnik entdecken →
Gedämmte Heizungsleitungen mit Manometer
Geprüfte Messtechnik
Wie es funktioniert

In vier Schritten zur fertigen Abrechnung

Von der ersten Anfrage bis zur fertigen Abrechnung begleiten wir Sie durch jeden Schritt. Klar und termingerecht.

1
Anfrage und Prüfung
  • Formular online ausfüllen
  • Angaben werden geprüft und Fragen direkt geklärt
2
Bestandsaufnahme und Angebot
  • Flexible und persönliche Vereinbarung von Terminen
  • Vor-Ort-Erfassung durch eigene Fachkräfte
  • Angebot auf Basis der Bestandsaufnahme
3
Auftragsannahme und Montage
  • Angebotszusage und direkter Auftragsstart
  • Fachgerechte Installation durch eigene Monteure
  • Mieter werden rechtzeitig informiert
4
Ablesung und Abrechnung
  • Jährliche Ablesung per Funk, auf Wunsch monatlich
  • Unterjährige Verbrauchsinformation monatlich für Ihre Mieter
  • Nachvollziehbare, vollständige Abrechnung
  • Digital oder auf Wunsch in Papierform
Kundenportal

Ihre Daten.
Jederzeit und von überall

Im BESON Kundenportal übermitteln Sie alle relevanten Daten zu Ihrer Liegenschaft bequem online. Nutzerwechsel, Ablesungen, Brennstofflieferungen, Hausnebenkosten und weitere Informationen erfassen Sie das ganze Jahr über direkt im Portal, ohne Rückfragen.

  • Nutzerwechsel melden
    Ein- und Auszüge mit Datum direkt eintragen. Die Umlage auf die jeweiligen Nutzer berechnet BESON automatisch.
  • Zwischenablesungen übermitteln
    Zählerstände jederzeit eintragen, etwa bei einem Nutzerwechsel oder außerhalb des regulären Ablesezyklus.
  • Brennstofflieferungen erfassen
    Liefermengen und Kosten sowie einzelne Kostenbestandteile eintragen für eine korrekte CO2- und IDA-Aufteilung.
  • Ausgaben und Belege einreichen
    Grundbesitzabgaben, Versicherungen, Wasser, Heizbetriebskosten und Vorauszahlungen eintragen und Belege hochladen. Alles landet direkt in der Abrechnung.
  • Objektdaten aktuell halten
    Stammdaten, Wohneinheiten und Flächenangaben pflegen, damit die Abrechnung immer auf korrekter Grundlage erstellt wird.
Zum Kundenportal
Vorteile gegenüber Papierformularen
Keine Postlaufzeiten
Ihre Eingaben kommen sofort bei uns an und fließen direkt in die Abrechnung ein.
Vollständige Eingaben, keine Rückfragen
Das Portal führt Sie durch alle Pflichtangaben. Unvollständige oder unleserliche Formulare gehören der Vergangenheit an.
Jederzeit einsehbar
365 Tage im Jahr, auch nachts und am Wochenende. Kein Warten auf Öffnungszeiten.
Sicher und nachvollziehbar
Persönlicher Login, verschlüsselte Übertragung. Alle Eingaben sind dokumentiert und abrufbar.
Papierformulare auf Anfrage

Auf Wunsch stellen wir Ihnen Papierformulare und Nutzer- und Kostenlisten bereit. Einfach ausfüllen und einsenden, wir verarbeiten Ihre Angaben genauso zuverlässig.

Gesetzliche Anforderungen

Gesetze ändern sich.
Ihre Abrechnung bleibt korrekt.

Die gesetzlichen Anforderungen rund um Heiz-, Wasser- und Hausnebenkostenabrechnungen werden stetig komplexer. CO2-Abgabe, unterjährige Verbrauchsinformationen, neue Abrechnungspflichten. Wir verfolgen jede Änderung und passen Ihre Abrechnung an.

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Korrekte Aufteilung der CO2-Kosten

Seit 2023 müssen Vermieter die CO2-Kosten aus dem Brennstoffverbrauch gestaffelt mit ihren Mietern teilen. Die genaue Aufteilung hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Wir berechnen den richtigen Anteil für Vermieter und Mieter, korrekt nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.

UVI – Unterjährige Verbrauchsinformation

Monatliche Verbrauchsinfos für Ihre Mieter

Seit 2022 sind Vermieter bei fernauslesbaren Geräten gesetzlich verpflichtet, ihren Mietern monatlich eine unterjährige Verbrauchsinformation (§ 6a HeizkostenV) bereitzustellen. Diese zeigt den aktuellen Verbrauch, Vergleichswerte und Preisinformationen. BESON erstellt und versendet die UVI automatisch, jeden Monat pünktlich.

Informationen in der Abrechnung (IDA)

Abgaben, Steuern und mehr

Eine rechtskonforme Heizkostenabrechnung enthält heute weit mehr als nur den Verbrauch. Gemäß § 6a Abs. 3 HeizkostenV müssen unter anderem die erhobenen Abgaben (z. B. Konzessionsabgabe), Steuern und Zölle, der CO2-Kostenanteil sowie Brennstoffart und Energieträger korrekt ausgewiesen werden. Wir sorgen dafür, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben korrekt in Ihrer Abrechnung stehen.

Unser Versprechen

Mit BESON sind Sie immer auf dem neuesten Stand der Gesetze.

Gesetzliche Anforderungen an die Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung ändern sich laufend. Wir beobachten alle relevanten Entwicklungen und passen unsere Abrechnungen automatisch an, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.

Jetzt anfragen
Messtechnik

Geprüfte Messtechnik
Präzision für jede Liegenschaft

Messtechnik

Als regionaler Abrechnungsdienstleister setzen wir auf modernste Messtechnik namhafter Hersteller. Vom Heizkostenverteiler bis zum Funk-Gateway ist jedes Gerät eichrechtskonform und amtlich zugelassen.

Messtechnik ohne Kapitalaufwand

Die Mietkosten für Ihre Messgeräte sind nach § 7 HeizkostenV vollständig umlagefähig. Sie geben die Kosten also direkt an Ihre Mieter weiter und müssen nicht selbst in den Kauf investieren. Kein gebundenes Kapital. Eichfristen, Wartung und Geräteaustausch übernehmen wir vollständig.

  • Kostenloser Austausch defekter Geräte
  • Eichfristen werden von uns überwacht
  • Immer aktuelle Messtechnik
  • Vollständig umlagefähig nach HeizkostenV
01
Verbrauchserfassung
Die Zähler
Heizkostenverteiler (HKV)

Heizkostenverteiler werden direkt am Heizkörper montiert und erfassen den individuellen Wärmeverbrauch jeder Wohnung. Sie messen kontinuierlich die Oberflächentemperatur des Heizkörpers im Vergleich zur Raumtemperatur und errechnen daraus verbrauchsabhängige Einheiten für eine verursachergerechte Kostenverteilung. Elektronische Ausführung neuester Bauart für alle gängigen Heizkörpertypen.

Für alle Heizkörpertypen | Selbstüberwachung & Fehleranzeige | Für Funkauslesung geeignet

Wärmemengenzähler (WMZ)

Wärmemengenzähler erfassen den tatsächlichen Wärmeverbrauch in Gebäuden mit Zentral- oder Fußbodenheizung. Sie messen die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf sowie die durchströmende Wassermenge und berechnen daraus die verbrauchte Wärmemenge präzise. In allen Größen und Genauigkeitsklassen verfügbar.

Für Zentral- & Fußbodenheizung | Aufputz und Unterputz | Alle Genauigkeitsklassen

Wärmekältezähler (WKZ)

Wärmekältezähler kommen in Gebäuden mit kombinierten Heiz- und Kühlsystemen zum Einsatz, etwa bei Wärmepumpen oder Fancoil-Anlagen. Über ein einziges Messgerät erfassen sie sowohl die bezogene Wärme- als auch die Kälteenergie und schalten je nach Betriebsmodus automatisch um. Ein Gerät für Heizen und Kühlen.

Für Wärmepumpen & Fancoil-Anlagen | Heiz- und Kühlbetrieb | Ein Gerät für beide Modi

Warmwasserzähler & Kaltwasserzähler (WWZ / KWZ)

Wasserzähler erfassen den Warm- und Kaltwasserverbrauch jeder einzelnen Wohneinheit. Als Flügelrad-, Messkapsel- oder Ventilzähler messen sie die durchgeflossene Wassermenge und ermöglichen so eine verbrauchsabhängige Abrechnung. In allen gängigen Baugrößen und Anschlussarten verfügbar.

Für Warm- und Kaltwasser | Aufputz und Unterputz | Alle Bauarten

02
Übertragen
Das Funksystem
Funktechnologie (AMR & Walk-by)

Die Funktechnologie überträgt die Verbrauchswerte aller Geräte drahtlos, das manuelle Ablesen in den Wohnungen entfällt. Das AMR-System liest vollautomatisch per Funk aus und überträgt die Werte direkt an unser Abrechnungssystem, Voraussetzung für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI, § 6a HeizkostenV). Beim Walk-by-System erfassen unsere Ableser die Werte im Vorbeifahren, ganz ohne Gateway. Beide Systeme ermöglichen den rückwirkenden Zugriff auf bis zu 13 Monatswerte.

AMR: vollautomatisch per Funk | Walk-by: Vorbeifahren ohne Gateway | 13 Monatswerte rückwirkend

03
Sammeln & Senden
Das Gateway
Gateway

Das Gateway ist die zentrale Datenstation des AMR-Systems für die vollautomatische Fernauslesung. Es empfängt die Funksignale aller angeschlossenen Zähler und Heizkostenverteiler und überträgt die Daten verschlüsselt per LTE oder WLAN an unser Abrechnungssystem. Es wird einfach im Treppenhaus an die Wand der Liegenschaft montiert, ganz ohne zusätzliche Verkabelung.

LTE oder WLAN | Verschlüsselte Übertragung | 868 MHz

BESON AbrechnungssystemAlle Verbrauchsdaten laufen zentral bei uns zusammen.
Sicherheit
Ergänzende Sicherheitstechnik
Rauchwarnmelder (RWM)

Rauchwarnmelder überwachen Wohn- und Schlafräume und warnen frühzeitig vor Brandrauch. Sie sind in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Über eine fotoelektrische Rauchkammer erkennen sie Rauchpartikel und lösen bei Gefahr sofort Alarm aus. Die Empfindlichkeit passt sich zur Vermeidung von Fehlalarmen selbst an. Wartungsarm dank fest verbauter Langzeitbatterie.

10-Jahres-Batterie | Jährliche Wartung | 2 Jahre Garantie

Für Eigentümer und Hausverwaltungen

Messtechnik für Ihre Liegenschaft

Wir schauen uns Ihre Liegenschaft an und erstellen ein Angebot. Kostenlos und unverbindlich.

Für Mieter und Hausverwaltungen

Messgerät meldet eine Störung?

Zählerstörungen können Sie direkt online melden. Wir nehmen die Meldung sofort auf und antworten innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Rauchwarnmelder

Brandschutz komplett von BESON
Montage, Wartung und Garantie

Rauchwarnmelder sind in allen deutschen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. BESON liefert, montiert und wartet die Geräte mit eigenen Monteuren direkt vor Ort. Ohne Subunternehmen.

Gesetzliche Pflicht
  • In allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben
  • Eigentümer sind zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern verpflichtet
Eigene Monteure vor Ort
  • Lieferung und fachgerechte Montage übernehmen wir für Sie
  • Kein Subunternehmen, direkte Verantwortung
  • Persönlicher Ansprechpartner bei BESON
Jährliche Wartung mit Protokoll
  • Funktionsprüfung nach DIN 14676
  • Schriftliches Wartungsprotokoll
  • Vollständig von BESON übernommen
2 Jahre Garantie
  • Kostenloser Geräteaustausch bei Defekt
  • Gilt 2 Jahre ab Montagedatum
  • Austausch direkt vor Ort durch unsere Monteure
10 Jahre Batterie
  • Long-Life-Batterie für die gesamte Gerätelebensdauer
  • Kein Batteriewechsel notwendig
  • Kein nächtliches Piepen wegen leerer Batterie
Zuverlässige Erkennung
  • Fotoelektrische Rauchdetektion nach EN 14604
  • Automatische Verschmutzungskompensation
  • Geringe Fehlalarmquote durch selbstanpassende Empfindlichkeit
Für Eigentümer und Hausverwaltungen

Rauchwarnmelder für Ihre Liegenschaft

Wir sagen Ihnen, wie viele Melder Sie brauchen und wo sie hingehören. Kostenlos und unverbindlich.

Für Mieter und Hausverwaltungen

Ihr Rauchwarnmelder meldet eine Störung?

Schildern Sie uns den Fall direkt online. Innerhalb von 1 bis 2 Werktagen kümmern wir uns um Austausch oder Reparatur. Bei Geräten in der Garantiezeit (ab Montagedatum) kostenlos.

Wechsel leicht gemacht

Sie kommen von einem anderen Anbieter?
Wir unterstützen Sie gerne beim Übergang.

Der Wechsel zu einem lokalen Abrechnungsdienstleister aus dem Münsterland ist einfacher als Sie denken. Wir kennen die Region, sind persönlich erreichbar und begleiten Sie durch den gesamten Übergang. Termine stimmen wir flexibel mit Ihnen ab.

1
Anschluss an bestehende Verträge
Wir stimmen uns auf Ihre bestehenden Vertragslaufzeiten ab. So entstehen weder doppelte Zahlungen noch unnötiger Mehraufwand für Sie.
2
Prüfung und Tausch vorhandener Geräte
Unsere Monteure nehmen den vorhandenen Altbestand vor Ort auf und prüfen ihn. Auf Basis dessen empfehlen wir gezielt, welche Geräte weiter genutzt werden können und welche ersetzt werden sollten.
3
Übergang ohne Lücken
Wir stimmen den Wechseltermin sorgfältig ab, damit kein Abrechnungszeitraum verloren geht und Ihre Mieter nichts von dem Wechsel bemerken.
4
Persönliche Begleitung Schritt für Schritt
Ihr fester Ansprechpartner bei BESON begleitet Sie von der ersten Anfrage bis zur ersten eigenen Abrechnung. Fragen beantworten wir direkt, ohne Wartezeit.
Wechsel anfragen
Wechsel leicht gemacht
Einfach
Wir machen den Wechsel
Ihr lokaler Abrechnungsdienstleister im Münsterland

Die richtige Lösung für jeden Kundentyp

Hausverwaltung
Für professionelle Verwalter

Hausverwaltungen

Verspätete Abrechnungen und tagelange Wartezeiten auf Rückmeldungen fallen am Ende auf Sie zurück, nicht auf uns. Deshalb liefern wir pünktlich, für jede einzelne Liegenschaft in Ihrem Portfolio, mit einem festen Ansprechpartner statt wechselnden Sachbearbeitern. Über unser Kundenportal behalten Sie dabei jederzeit selbst den Überblick.

  • Ein Ansprechpartner für alle Liegenschaften
  • Priorisierung nach Ihren Vorgaben
  • Einheitliche Abläufe für Ihr gesamtes Portfolio
  • Kundenportal für den schnellen Überblick
Hauseigentümer
Für Eigentümer, Privatkunden und Eigentümergemeinschaften

Hauseigentümer

Heizkostenverordnung, CO2-Kostenaufteilung, unterjährige Verbrauchsinformation: die gesetzlichen Anforderungen werden immer komplexer, und als Privatperson sollen Sie das nicht allein im Blick behalten müssen. Wir verfolgen jede Gesetzesänderung für Sie und sorgen dafür, dass Ihre Abrechnung immer korrekt ist. Dazu haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner direkt vor Ort in Emsdetten, keine anonyme Hotline.

  • Gesetzliche Pflichten erfüllt
  • Faire, verbrauchsabhängige Kostenverteilung
  • Persönliche Beratung vor Ort in Emsdetten
  • Auch für Eigentümergemeinschaften (WEG)
Bereit loszulegen?

Fordern Sie jetzt Ihr
kostenloses Angebot an.

Direkt über unser Anfrageformular. Wir sichten Ihre Angaben und melden uns innerhalb von 2 bis 3 Werktagen persönlich bei Ihnen.

Kostenlos und unverbindlich
Antwort in 2 bis 3 Werktagen
Kein Callcenter, immer persönlich
Recht & Pflichten
Bin ich gesetzlich verpflichtet, die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen?
+

Ja. Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen und einer Zentralheizung sind nach § 1 HeizkostenV verpflichtet, die Heizkosten verbrauchsabhängig auf die Nutzer umzulegen. Bei Verstoß haben Mieter ein Kürzungsrecht von bis zu 15 Prozent (§ 12 HeizkostenV). BESON stellt sicher, dass Ihre Abrechnung rechtskonform ist.

Was ist die UVI und was passiert, wenn ich sie nicht bereitstelle?
+

Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI, § 6a HeizkostenV) ist seit 2022 bei fernauslesbaren Geräten Pflicht: Ihre Mieter erhalten monatlich Angaben zu ihrem aktuellen Verbrauch. Wird sie nicht bereitgestellt, dürfen Mieter die Heizkostenabrechnung um 3 Prozent kürzen. BESON erstellt und versendet die UVI automatisch und fristgerecht, damit dieses Risiko für Sie entfällt.

Sind Rauchwarnmelder Pflicht und wer haftet bei fehlendem Brandschutz?
+

Ja. Rauchwarnmelder sind in allen deutschen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Für Installation und Funktionsbereitschaft ist der Eigentümer verantwortlich und haftet bei fehlendem oder mangelhaftem Brandschutz im Schadensfall. BESON übernimmt Lieferung, fachgerechte Montage und die jährliche Wartung nach DIN 14676. Die Protokollierung erledigen unsere eigenen Monteure, damit Sie rechtlich abgesichert sind.

Kosten & Umlage
Was kostet eine Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung?
+

Die Kosten hängen von Größe und Ausstattung Ihrer Liegenschaft ab, etwa von der Zahl der Wohneinheiten und Geräte. Heizkosten- und Hausnebenkostenabrechnung liegen preislich nah beieinander und lassen sich günstig gemeinsam beauftragen. Einmalig fallen Anschaffungskosten an, vor allem für die Montage der Zähler. Die laufenden Kosten für Gerätemiete und jährliche Abrechnung sind nach der Heizkostenverordnung auf die Mieter umlagefähig. Für jede Liegenschaft erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot.

Kann ich die Kosten für Messtechnik und Abrechnung auf die Mieter umlegen?
+

Ja. Nach § 7 HeizkostenV sind sowohl die Mietkosten der Messgeräte umlagefähig als auch die Kosten der jährlichen Verbrauchserfassung und Abrechnung. Unseren Servicepreis verteilen wir dabei automatisch in der Abrechnung auf alle Nutzer.

Was ist der Unterschied zwischen Gerätemiete und Gerätekauf?
+

Bei der Gerätemiete entstehen keine Anschaffungskosten. Wartung, Austausch und Eichfristmanagement übernimmt BESON vollständig, und die Mietkosten sind nach HeizkostenV auf die Nutzer umlagefähig. Beim Kauf sind Sie Eigentümer der Geräte, können aber einen Garantiewartungsvertrag abschließen, der Austausch und Wartung absichert.

Ablauf & Service
Muss für die Ablesung jemand in die Wohnung?
+

In der Regel nicht. Mit unserem AMR-Funksystem werden die Verbrauchswerte vollautomatisch per Funk ausgelesen, ganz ohne Terminabsprache oder Zutritt zur Wohnung. Beim Walk-by-System erfassen unsere Ableser die Werte im Vorbeifahren am Gebäude. Ein Betreten der Wohnung ist nur noch bei Montage, Gerätetausch oder Prüfung nötig, und diese Termine kündigen wir rechtzeitig an.

Wie schnell erhalte ich meine Abrechnung nach der Ablesung?
+

Sobald alle Verbrauchs- und Kostendaten vollständig vorliegen, erstellen wir Ihre Abrechnung zeitnah, auf Wunsch priorisiert. Über das Kundenportal können Sie Belege und Zählerstände direkt einreichen, das beschleunigt den Ablauf spürbar. Sobald Ihre Abrechnung fertiggestellt ist, informieren wir Sie. Erforderliche Korrekturen bearbeiten wir kurzfristig.

Was passiert bei einem Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode?
+

Bei einem Mieterwechsel führen wir eine Zwischenablesung durch und rechnen die Kosten anteilig ab. Der bisherige Mieter erhält seinen Anteil bis zum Auszug, der neue Mieter ab seinem Einzug. Die Kosten werden automatisch auf die jeweiligen Nutzer umgelegt. Unser Servicepreis wird ebenfalls automatisch auf alle Nutzer verteilt, Sie müssen sich um nichts kümmern.

Können Hausnebenkosten und Heizkosten zusammen abgerechnet werden?
+

Ja, und das empfehlen wir auch. Bei gleichzeitiger Beauftragung von Heizkostenabrechnung und Hausnebenkostenabrechnung sparen Sie Zeit und Aufwand. BESON übernimmt beide Abrechnungen und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.